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UrhG § 36 Gemeinsame Vergütungsregeln

UrhG § 36 Gemeinsame Vergütungsregeln

[ Auszug: (1) Zur Bestimmung der Angemessenheit von Vergütungen nach § 32 stellen Vereinigungen von Urhebern mit Vereinigungen von Werknutzern oder einzelnen Werknutzer ... ]